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Akku

Das Prüfgerät COMPANO 100 enthält einen wiederaufladbaren 152 Wh Lithium-Ionen-Akku. Für den Umgang mit wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Akkus gelten die nachfolgenden Sicherheitsregeln:

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Transport des COMPANO 100 mit eingesetztem Akku

Der Akku des COMPANO 100 ist eingestuft in Gefahrgutklasse 9.

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Zeichen für Gefahrgutklasse 9 mit Nummer UN 3480. Zeichen für Gefahrgutklasse 9 mit Nummer UN 3481.

Abhängig von der Art des Transportes gelten unterschiedliche Vorschriften.

  1. Transport des COMPANO 100 durch eine Person an Land.
    Ausnahmeregelung für Handwerker: Die Ausnahmeregelung für Handwerker ist eine im ADR festgelegte Sonderregelung, die es Benutzern von Geräten erlaubt, die nachfolgend unter "4. Transport des COMPANO 100 an Land" genannten Anforderungen zu ignorieren. Für diese Sonderregelung müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
  2. Transport des COMPANO 100 durch eine Person per Flugzeug.
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    Transport des COMPANO 100 an Land.

  4. Transport des COMPANO 100 per Flugzeug.

Allgemeine Anforderungen für die Verpackung von Prüfgeräten mit eingebauten Akkus

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Lagerung von Lithium-Ionen-Akkus

Für die Kurz- und Langzeitlagerung gelten die nachfolgenden Vorschriften:

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Umgang mit defekten Lithium-Ionen-Akkus

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Alterungszustand des Akkus

Die Anzeige des Alterungszustandes des Akkus basiert auf einem "digitalen Abbild" eines chemischen Prozesses und kann daher niemals absolut genau sein. Die Anzeige kann sich also mit der Zeit in beide Richtungen ändern. Der Alterungszustand wird mit jedem vollständigen Lade-/Entladezyklus automatisch aktualisiert.