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Akku
Das Prüfgerät COMPANO 100 enthält einen wiederaufladbaren 152 Wh Lithium-Ionen-Akku. Für den Umgang mit wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Akkus gelten die nachfolgenden Sicherheitsregeln:
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- Bei unsachgemäßem Umgang besteht Entzündungs- und Verbrennungsgefahr. Der Akku darf niemals fallengelassen, gequetscht oder geöffnet werden. Der Akku darf niemals kurzgeschlossen oder hohen Temperaturen ausgesetzt werden. Sorgen Sie für eine korrekte Entsorgung. Es herrscht Explosionsgefahr, wenn der Akku beschädigt oder ins Feuer geworfen wird.
- Der Akku darf nicht in Flüssigkeit getaucht werden oder in Kontakt mit Chemikalien kommen.
- Lesen Sie vor dem Laden des Akkus die betreffenden Kapitel des Handbuches. Verwenden Sie ausschließlich das von OMICRON mitgelieferte Ladegerät. Der Akku darf nicht in entzündlichen Umgebungen geladen werden. Das Laden und Entladen des Akkus darf nur innerhalb des hierfür zulässigen Temperaturbereiches stattfinden (siehe Technische Daten ► Akku ). Um eine Beschädigung des Akkus zu verhindern, wird der Ladevorgang automatisch beendet, sobald dieser Temperaturbereich über- oder unterschritten wird. In den Einstellungen können Sie den Zustand des Akkus und die Temperatur abrufen.
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Um eine lange Lebensdauer zu erzielen, sollten Akkus nicht bei extremen Temperaturen geladen werden. Daher kontrolliert das COMPANO 100, ob beim Laden der zulässige Temperaturbereich des Akkus eingehalten wird und verhindert automatisch das Laden des Akkus, wenn dieser zu warm oder zu kalt ist.
Nähere Informationen zur Ladetemperatur des Akkus...
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Der Ladevorgang wird automatisch beendet, sobald der Akku voll geladen ist. Bleibt das Ladegerät weiterhin angeschlossen, so wird der Ladevorgang automatisch wieder aufgenommen, sobald der Ladezustand auf etwa 90 % absinkt. Wird das Ladegerät von der Netzsteckdose ausgesteckt und anschließend wieder neu eingesteckt, so beginnt ein neuer Ladevorgang (solange die Temperatur im zulässigen Bereich liegt).
- Laden Sie den Akku alle 6 Monate, wenn Sie das Prüfgerät COMPANO 100 längere Zeit nicht benutzen.
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Transport des COMPANO 100 mit eingesetztem Akku
Der Akku des COMPANO 100 ist eingestuft in Gefahrgutklasse 9.
- Nur Akku: UN 3480, Lithium-Ionen-Batterien.
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COMPANO 100 mit eingesetztem Akku: UN 3481, Lithium-Ionen-Batterien in Ausrüstungen oder mit Ausrüstungen verpackt.
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Zeichen für Gefahrgutklasse 9 mit Nummer UN 3480. | | Zeichen für Gefahrgutklasse 9 mit Nummer UN 3481. |
Abhängig von der Art des Transportes gelten unterschiedliche Vorschriften.
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Transport des COMPANO 100 durch eine Person an Land.
Ausnahmeregelung für Handwerker: Die Ausnahmeregelung für Handwerker ist eine im ADR festgelegte Sonderregelung, die es Benutzern von Geräten erlaubt, die nachfolgend unter "4. Transport des COMPANO 100 an Land" genannten Anforderungen zu ignorieren. Für diese Sonderregelung müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Akku und/oder das Prüfgerät wird durch eine Firma und deren Beschäftigte transportiert.
- Der Transport ist für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit erforderlich. Beispiel: Das Prüfgerät wird für Prüfungen oder Messungen verwendet oder zur Reparatur, Wartung usw. verbracht.
- Wenn nicht mehr als 10 COMPANO 100-Prüfgeräte gleichzeitig transportiert werden, wird die maximal zulässige Gefahrlast des Gefahrgutes nicht überschritten.
- Überprüfen Sie, ob die Ausnahmeregelung für Handwerker nicht durch lokale Vorschriften ergänzt, oder ganz oder teilweise außer Kraft gesetzt wird.
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Transport des COMPANO 100 durch eine Person per Flugzeug.
- Im Originalkoffer und mit den ab Werk angebrachten Aufklebern entspricht das Prüfgerät COMPANO 100 der IATA-Richtlinie (International Air Transport Association) und dem ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße). Der eingesetzte Akku ist gemäß UN 38.3 und UL zertifiziert.
- Das Prüfgerät kann entweder als Gepäck aufgegeben oder als Handgepäck an Bord transportiert werden. Da der Akku eine Kapazität zwischen 100 und 160 Wh aufweist, ist hierfür jedoch eine Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich. Eine besondere Kennzeichnung ist nicht erforderlich.
- Beachten Sie jedoch bitte, dass sich diese Vorschriften häufig ändern. Überprüfen Sie den aktuellen Status wann immer möglich oder wenden Sie sich im Zweifelsfall an den OMICRON Support (→ Support).
- Die IATA-Versendererklärung muss von einer Person unterzeichnet werden, die eine IATA-DGR-Zertifizierung für Kategorie 1 besitzt. Dies kann entweder eine Person der Firma sein, die das Gerät versendet, oder eine Person des Transportunternehmens.
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Transport des COMPANO 100 an Land.
- Für den Transport von Lithium-Ionen-Akkus an Land per PKW oder LKW bestehen keine besonderen Vorschriften. Wählen Sie ein entsprechend qualifiziertes Transportunternehmen, das die Vorschriften kennt und einhält. Das Transportunternehmen muss für den Transport von Gefahrgütern qualifiziert sein und eine entsprechende Erlaubnis haben. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an den Technischen OMICRON Support und fragen Sie nach den Vorschriften für den Versand (→ Support).
- Stellen Sie sicher, dass alle in dem nachfolgenden Abschnitt Allgemeine Anforderungen für die Verpackung von Prüfgeräten mit eingebauten Akkus genannten Anforderungen erfüllt werden.
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Transport des COMPANO 100 per Flugzeug.
- Der Transport von Lithium-Ionen-Akkus per Flugzeug unterliegt besonderen Vorschriften. Stellen Sie sicher, dass das Transportunternehmen entsprechend qualifiziert ist und diese Vorschriften kennt und einhält. Das Transportunternehmen muss für den Transport von Gefahrgütern qualifiziert sein und eine entsprechende Erlaubnis haben. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an den Technischen OMICRON Support und fragen Sie nach den Vorschriften für den Versand (→ Support).
- Kennzeichnen Sie das Prüfgerät COMPANO 100 korrekt mit einem Gefahrgutklasse 9-Aufkleber mit der Nummer UN 3481 (siehe oben).
- Versenden Sie das Prüfgerät COMPANO 100 ausschließlich in dem zugehörigen gelben Gerätekoffer oder einem gleichwertig festen Transportbehältnis.
Allgemeine Anforderungen für die Verpackung von Prüfgeräten mit eingebauten Akkus
- Schützen Sie das Prüfgerät gegen mögliche Beschädigungen durch Verrutschen oder falsche Platzierung innerhalb der Verpackung. Die Verpackung muss stark genug sein, um den normalerweise während des Transports und den beim Umschlag zwischen Transporteinrichtungen und/oder Lagern zu erwartenden Kräften und Stößen standhalten zu können.
- Das Prüfgerät und der Akku müssen so verpackt sein, dass bei normalen Transportbedingungen der Akku nicht brechen, durchstoßen werden oder in einer anderen Weise beschädigt werden kann.
- Beim Verpacken des Prüfgerätes COMPANO 100 mit eingesetztem Akku muss darauf geachtet werden, dass ein versehentliches Einschalten des Prüfgerätes während des Transports nicht möglich ist.
- Der Versand von Ersatzakkus unterliegt strengeren Vorschriften. Für weitere Einzelheiten wenden Sie sich bitte an den OMICRON Support (→ Support).
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Lagerung von Lithium-Ionen-Akkus
Für die Kurz- und Langzeitlagerung gelten die nachfolgenden Vorschriften:
- Lagern Sie das Prüfgerät COMPANO 100 mit fast vollem Akku bei niedrigen Temperaturen (Empfehlung: unter 25 °C) und in einer Umgebung mit niedriger Luftfeuchtigkeit.
- Laden Sie den Akku alle 6 Monate, um ein Tiefentladen des Akkus zu verhindern. Beachten Sie, dass hohe Temperaturen zu einer erheblich höheren Selbstentladung des Akkus führen.
- Lagern Sie den Akku nicht in direktem Sonnenlicht oder in der Nähe eines Ofens.
- Setzen Sie den Akku nicht Kondenswasserbildung oder Tropfwasser aus und lagern Sie den Akku frostfrei.
- Lagern Sie den Akku nicht an Orten, wo dieser ungewöhnlich hoher elektrostatischer Aufladung ausgesetzt ist.
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Umgang mit defekten Lithium-Ionen-Akkus
- Lithium-Ionen-Akkus sind als defekt zu betrachten, wenn diese mechanische Beschädigungen oder Deformationen aufweisen, Flüssigkeit verlieren, ungewöhnlich riechen oder sonstige außergewöhnliche Symptome zeigen.
Hinweis: Akkus, die nur einen merklichen Kapazitätsverlust, aber keines der zuvor genannten Symptome aufweisen, brauchen nicht wie defekte Akkus behandelt werden.
- Defekte Lithium-Ionen-Akkus dürfen nicht länger verwendet werden.
- Defekte Lithium-Ionen-Akkus dürfen nicht gelagert oder versendet werden. Bringen Sie defekte Akkus zu einer geeigneten Entsorgungseinrichtung. Die Vorschriften und Gesetze bezüglich Recycling und Entsorgung von Lithium-Ionen-Akkus unterscheiden sich von Land zu Land und können auch zwischen einzelnen Bundesländern oder sogar auf kommunaler Ebene unterschiedlich sein. Prüfen Sie also, welche Gesetze und Richtlinien für Ihre Region gelten.
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Alterungszustand des Akkus
Die Anzeige des Alterungszustandes des Akkus basiert auf einem "digitalen Abbild" eines chemischen Prozesses und kann daher niemals absolut genau sein. Die Anzeige kann sich also mit der Zeit in beide Richtungen ändern. Der Alterungszustand wird mit jedem vollständigen Lade-/Entladezyklus automatisch aktualisiert.